| Die Anwendung von Verhaltenstherapie Verhaltenstherapie kommt im gesamten Spektrum des Gesundheitssystems 
                          zur Anwendung. Im stationären Bereich wird sie 
                          in zahlreichen Kliniken, oft in multiprofessionellen 
                          Teams praktiziert (Psychologische Psychotherapeuten, 
                          Ärzte und Pflegepersonal). In den psychiatrischen 
                          Kliniken ist sie zu einem wesentlichen Bestandteil der 
                          psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlung von Patienten 
                          geworden. Sie stellt gemeinsam mit den medikamentösen, 
                          psychopharmakologischen Behandlungen zentrale Therapiebausteine 
                          zur Verfügung, sowohl einzeltherapeutische als 
                          auch gruppentherapeutische, um die Patient/innen möglichst 
                          bald wieder zu befähigen, ihr Leben außerhalb 
                          des Krankenhauses weiterzuführen. In diesem Zusammenhang 
                          ist die Möglichkeit der therapeutischen Betreuung 
                          in Tagesklinken ebenfalls zu nennen. Ein weiteres Feld ihrer Anwendung im stationären 
                          Bereich sind die Psychosomatischen Kliniken. Hier finden 
                          sich sowohl zahlreiche Kliniken mit ausdrücklicher 
                          verhaltenstherapeutischer Konzeption und Behandlungsplanung, 
                          als auch Kliniken, die im Rahmen eines integrativen 
                          Konzeptes Methoden aus verschiedenenTherapieverfahren 
                          kombinieren und in dem Zusammenhang auch bewährte 
                          verhaltenstherapeutische Methoden einsetzen.
 Im ambulanten Bereich ist die Verhaltenstherapie eines 
                          der Verfahren der gesetzlichen Krankenversorgung. Sie 
                          wird hauptsächlich in Praxen niedergelassener Psychologischer 
                          PsychotherapeutInnen, Kinder- und Jugendlichen- PsychotherapeutInnen, 
                          ärztlicher PsychotherapeutInnen und in Psychotherapeutischen 
                          Institutsambulanzen praktiziert. Die Krankenkassen übernehmen 
                          nach Antragstellung durch Patient und Therapeut die 
                          Kosten für die Behandlung, sowohl für Erwachsene 
                          als auch für Kinder und Jugendliche. Für die 
                          Durchführung der Therapie gibt es je nach Indikation 
                          die Möglichkeit der Einzeltherapie oder Gruppentherapie.Weitere Formen des verhaltenstherapeutischen Vorgehens 
                          finden sich in der Paartherapie und der Familientherapie, 
                          wobei diese nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen 
                          enthalten sind.
 Im folgenden werden die wichtigsten Störungsbereiche 
                          genannt, bei denen Verhaltenstherapie zur Anwendung 
                          kommt: 
                           Depressive StörungenAngststörungen, z.B. Phobien, Panikstörung, 
                            soziale ÄngsteZwangsstörungenEssstörungenStörungen als Reaktion auf schwere BelastungenPosttraumatische StörungenSomatoforme StörungenSchlafstörungenSuchterkrankungenPersönlichkeitsstörungenChronische SchmerzenSexuelle FunktionsstörungenKörperliche Erkrankungen mit psychischen Begleit- 
                            und FolgeerscheinungenVerhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn 
                            in der Kindheit und Jugend Wegen der Breite des Anwendungsgebietes ist diese Aufzählung 
                          nicht vollständig. Die Wirksamkeit des Verfahrens 
                          und die Wirksamkeit spezifischer Interventionen für 
                          bestimmte Störungen wurde und wird in zahlreichen 
                          Studien beforscht und immer weiter entwickelt. |  |